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PFAS-Beschränkung für Outdoorausrüstung

Die PFAS-Beschränkung für Outdoorausrüstung beruht auf der Verordnung (EU) 2024/2462 der Kommission vom 19. September 2024. Sie fügt den Eintrag 79 in Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ein. Erfasst sind PFHxA, ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe.

Die Beschränkung gehört in den Bereich des europäischen Chemikalienrechts und wirkt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Der Rechtsakt trat am 10. Oktober 2024 in Kraft; die Verbote greifen gestaffelt später.

Die Verordnung ist kein allgemeines PFAS-Verbot. Sie erfasst PFHxA und verwandte Stoffe, nicht die gesamte Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen. Ein umfassenderes Beschränkungsverfahren ist davon getrennt.

Für Bekleidung und Schuhe gilt der Stichtag 10. Oktober 2026, für die übrigen Textilien der 10. Oktober 2027. Die Grenzwerte beziehen sich auf das homogene Material, nicht auf das Gesamterzeugnis.

PFAS-Beschränkung für Outdoorausrüstung: Kerndaten

Entitätsklasse
Standard (Rechtsakt)
Rechtsakt
Verordnung (EU) 2024/2462 der Kommission vom 19.09.2024
Wirkung
fügt Eintrag 79 in Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ein
Veröffentlicht
Amtsblatt Reihe L vom 20.09.2024
In Kraft
10.10.2024 — die Verbote greifen gestaffelt später
Erfasste Stoffe
PFHxA, ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe
Grenzwert PFHxA und Salze
25 ppb
Grenzwert verwandte Stoffe
1.000 ppb
Bezugsgröße
das homogene Material, nicht das Gesamterzeugnis
Stichtag Bekleidung und Schuhe
10.10.2026
Stichtag übrige Textilien
10.10.2027
Dossier eingereicht von
Deutschland, am 20.12.2019

Was die Verordnung beschränkt

Erfasst sind PFHxA, ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe. Der Grenzwert liegt bei 25 ppb für PFHxA und Salze sowie bei 1.000 ppb für verwandte Stoffe.

Die Grenzwerte beziehen sich auf das homogene Material. Ein Erzeugnis aus mehreren Materialien wird also nicht als Ganzes gemessen, sondern Lage für Lage — für eine Jacke heißt das: Oberstoff, Membran, Futter und Beschichtung jeweils einzeln.

Die Stichtage

Der Rechtsakt trat am 10. Oktober 2024 in Kraft, die Verbote greifen gestaffelt. Für Bekleidung und Schuhe gilt der 10. Oktober 2026. Für die übrigen Textilien gilt der 10. Oktober 2027.

Die Staffelung betrifft das Inverkehrbringen. Bereits verkaufte Ware wird davon nicht erfasst.

Geschichte des Verfahrens

Deutschland reichte das Beschränkungsdossier am 20. Dezember 2019 ein. Die Kommission erließ die Verordnung am 19. September 2024, die Veröffentlichung im Amtsblatt Reihe L folgte am 20. September 2024.

PFAS-Beschränkung für Outdoorausrüstung abgrenzen

Was die PFAS-Beschränkung ist

  • Eine unmittelbar geltende EU-Verordnung mit gestaffelten Stichtagen.
  • Eine Beschränkung von PFHxA, ihren Salzen und verwandten Stoffen.
  • Eine Ergänzung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung um Eintrag 79.

Was die PFAS-Beschränkung nicht ist

  • Kein allgemeines PFAS-Verbot — erfasst ist PFHxA, nicht die gesamte Stoffgruppe.
  • Keine Grenzwertprüfung am Gesamterzeugnis; Bezugsgröße ist das homogene Material.
  • Kein Verkaufsverbot für Ware, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde.
  • Keine nationale Regelung — die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Fragen zur PFAS-Beschränkung

Ab wann dürfen Outdoorjacken kein PFHxA mehr enthalten?

Für Bekleidung und Schuhe gilt der 10. Oktober 2026. Für die übrigen Textilien gilt der 10. Oktober 2027.

Sind damit alle PFAS verboten?

Nein. Die Verordnung (EU) 2024/2462 erfasst PFHxA, ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe. Die gesamte Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen ist Gegenstand eines getrennten, umfassenderen Verfahrens.

Wie wird der Grenzwert gemessen?

Bezugsgröße ist das homogene Material, nicht das Gesamterzeugnis. Bei einer mehrlagigen Jacke werden Oberstoff, Membran, Futter und Beschichtung jeweils einzeln betrachtet.

PFAS-Beschränkung für Outdoorausrüstung auf Outdoorberater

Die ausführliche Seite zur PFAS-Beschränkung: PFAS in Outdoorausrüstung: was ab dem 10. Oktober 2026 gilt.

Quellen zur PFAS-Beschränkung

Herausgeberin

Name
Sammeltresor UG (haftungsbeschränkt)
Sitz
Alatseestr. 28, 87629 Füssen, Deutschland
Handelsregister
HRB 13043, Amtsgericht Kempten (Allgäu)
USt-IdNr.
DE302485922
Vertreten durch
Markus Markert
E-Mail
info@outdoorberater.de
Impressum
vollständige Angaben
Status Aktive Definition
Erstellt
Aktualisiert
Redaktionell geprüft
Sprache de-DE
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