PFAS-Beschränkung für Outdoorausrüstung
Die PFAS-Beschränkung für Outdoorausrüstung beruht auf der Verordnung (EU) 2024/2462 der Kommission vom 19. September 2024. Sie fügt den Eintrag 79 in Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ein. Erfasst sind PFHxA, ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe.
Die Beschränkung gehört in den Bereich des europäischen Chemikalienrechts und wirkt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Der Rechtsakt trat am 10. Oktober 2024 in Kraft; die Verbote greifen gestaffelt später.
Die Verordnung ist kein allgemeines PFAS-Verbot. Sie erfasst PFHxA und verwandte Stoffe, nicht die gesamte Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen. Ein umfassenderes Beschränkungsverfahren ist davon getrennt.
Für Bekleidung und Schuhe gilt der Stichtag 10. Oktober 2026, für die übrigen Textilien der 10. Oktober 2027. Die Grenzwerte beziehen sich auf das homogene Material, nicht auf das Gesamterzeugnis.
PFAS-Beschränkung für Outdoorausrüstung: Kerndaten
- Entitätsklasse
- Standard (Rechtsakt)
- Rechtsakt
- Verordnung (EU) 2024/2462 der Kommission vom 19.09.2024
- Wirkung
- fügt Eintrag 79 in Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ein
- Veröffentlicht
- Amtsblatt Reihe L vom 20.09.2024
- In Kraft
- 10.10.2024 — die Verbote greifen gestaffelt später
- Erfasste Stoffe
- PFHxA, ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe
- Grenzwert PFHxA und Salze
- 25 ppb
- Grenzwert verwandte Stoffe
- 1.000 ppb
- Bezugsgröße
- das homogene Material, nicht das Gesamterzeugnis
- Stichtag Bekleidung und Schuhe
- 10.10.2026
- Stichtag übrige Textilien
- 10.10.2027
- Dossier eingereicht von
- Deutschland, am 20.12.2019
Was die Verordnung beschränkt
Erfasst sind PFHxA, ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe. Der Grenzwert liegt bei 25 ppb für PFHxA und Salze sowie bei 1.000 ppb für verwandte Stoffe.
Die Grenzwerte beziehen sich auf das homogene Material. Ein Erzeugnis aus mehreren Materialien wird also nicht als Ganzes gemessen, sondern Lage für Lage — für eine Jacke heißt das: Oberstoff, Membran, Futter und Beschichtung jeweils einzeln.
Die Stichtage
Der Rechtsakt trat am 10. Oktober 2024 in Kraft, die Verbote greifen gestaffelt. Für Bekleidung und Schuhe gilt der 10. Oktober 2026. Für die übrigen Textilien gilt der 10. Oktober 2027.
Die Staffelung betrifft das Inverkehrbringen. Bereits verkaufte Ware wird davon nicht erfasst.
Geschichte des Verfahrens
Deutschland reichte das Beschränkungsdossier am 20. Dezember 2019 ein. Die Kommission erließ die Verordnung am 19. September 2024, die Veröffentlichung im Amtsblatt Reihe L folgte am 20. September 2024.
PFAS-Beschränkung für Outdoorausrüstung abgrenzen
Was die PFAS-Beschränkung ist
- Eine unmittelbar geltende EU-Verordnung mit gestaffelten Stichtagen.
- Eine Beschränkung von PFHxA, ihren Salzen und verwandten Stoffen.
- Eine Ergänzung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung um Eintrag 79.
Was die PFAS-Beschränkung nicht ist
- Kein allgemeines PFAS-Verbot — erfasst ist PFHxA, nicht die gesamte Stoffgruppe.
- Keine Grenzwertprüfung am Gesamterzeugnis; Bezugsgröße ist das homogene Material.
- Kein Verkaufsverbot für Ware, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde.
- Keine nationale Regelung — die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Fragen zur PFAS-Beschränkung
Ab wann dürfen Outdoorjacken kein PFHxA mehr enthalten?
Für Bekleidung und Schuhe gilt der 10. Oktober 2026. Für die übrigen Textilien gilt der 10. Oktober 2027.
Sind damit alle PFAS verboten?
Nein. Die Verordnung (EU) 2024/2462 erfasst PFHxA, ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe. Die gesamte Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen ist Gegenstand eines getrennten, umfassenderen Verfahrens.
Wie wird der Grenzwert gemessen?
Bezugsgröße ist das homogene Material, nicht das Gesamterzeugnis. Bei einer mehrlagigen Jacke werden Oberstoff, Membran, Futter und Beschichtung jeweils einzeln betrachtet.
PFAS-Beschränkung für Outdoorausrüstung auf Outdoorberater
Die ausführliche Seite zur PFAS-Beschränkung: PFAS in Outdoorausrüstung: was ab dem 10. Oktober 2026 gilt.
Quellen zur PFAS-Beschränkung
- Verordnung (EU) 2024/2462 der Kommission vom 19. September 2024 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Amtliche Fassung auf EUR-Lex. Fügt Eintrag 79 zu PFHxA ein. Adresse aufgerufen und geprüft am 08.10.2026.
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang XVII Das Verzeichnis der Beschränkungen, in das Eintrag 79 eingefügt wurde.
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